dB Produkt- und Kundeninformation

AGB

Allgemeine Verkaufsbedingungen, Lieferbedingungen und Überlassungsbedingungen der Firma deBruné für Verbraucher, gewerbliche Käufer und/oder Abnehmer.

Bestimmungserklärung

Die nachfolgenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen, mit Stand Mai 2018, gelten für alle Verkäufe und/ oder vergleichbare Geschäfte welche auf die Übertragung des Eigentums und die Überlassung des Besitzes (Kommissionsgeschäfte und Verkaufsförderung) an beweglichen Sachen der Firma dB deBruné, Fürstenwall 228/Werk 1 (Hinterhof), 40215 Düsseldorf, an Verbraucher, Kaufleute und Gewerbetreibende gerichtet sind.

§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich

  1. Die nachfolgenden Verkaufs- und Lieferbedingungen - nachfolgend kurz Verkaufsbedingungen- gelten für alle Geschäfte der Firma de Bruné - nachfolgend Lieferant genannt- und alle jeweils von der vorbezeichneten Firma im einzelnen abgeschlossenen Verträge mit Verbrauchern oder gewerblich tätigen Dritten ( Unternehmern )- nachfolgend Käufer und/oder Abnehmer genannt-die den Verkauf, die unentgeltliche Überlassung zu Zwecken von Kommissionsgeschäften oder Bemusterungen oder Verkaufsförderungen, die Lieferung, die Herstellung und die Versendung von beweglichen Sachen zum Gegenstand haben. Abnehmer im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen sind insbesondere gewerblich tätige Dritte denen die Verkaufsprodukte des Lieferanten unentgeltlich zu Zwecken von Kommissionsgeschäften oder Warenpräsentationen oder Verkaufsförderungszwecken überlassen werden.
  2. Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
  3. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung eines Vertrages getroffen werden, sind in diesen Geschäftsbedingungen schriftlich niedergelegt.
  4. Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinn von § 310 Abs. 1 BGB.

§ 2 Angebot - Angebotsunterlagen - Vertragsschluss – Vertragsbindung- Ausschluss Widerrufsrecht §

  1. Alle Angebote des Lieferanten sind freibleibend, es sei denn der Lieferant hat eine ausdrückliche Bindung erklärt. Der Zwischenverkauf bleibt stets vorbehalten, sofern ein schriftlich unterbreitetes Angebot keine Festofferte darstellt. Die Bestellung des Käufer und/oder Abnehmers ist ein bindendes Angebot.
  2. Bei offensichtlichen Irrtümern, Schreib- oder Rechenfehlern besteht keine Verbindlichkeit. Der Inhalt des einzelnen Vertrages kann unbeschadet des vorstehenden jeweils im Einzelfall durch den Lieferant zutreffend schriftlich bestätigt werden. Sofern der Käufer und/oder Abnehmer dem Inhalt eines solchen Bestätigungsschreibens nicht unverzüglich widerspricht, gilt dessen Inhalt als Vertragsinhalt. Vertragsgestaltende Erklärungen, wie Rücktritt, Kündigung, Gewährleistungseinreden etc. sind vom Lieferant und Käufer und/oder Abnehmer schriftlich abzugeben. Tritt der Käufer und/oder Abnehmer unberechtigt vom einem wirksam vereinbarten Vertrag zurück, kann der Lieferant unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen schaden gelten zu machen, 20% des Verkaufspreises die durch die Bearbeitung des Vertrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Käufer und/oder Abnehmer obliegt der Nachweis eines geringeren Schadens.
  3. An Preislisten, eingetragenen Marken, sonstigen geschützten Zeichen, anderen Abbildungen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
  4. Für alle mit dem Lieferanten abgeschlossenen Kaufverträge wird ausdrücklich die Regelung des § 312 d Abs. 4 Nr.1 1. und 2. Alternative BGB vereinbart.
  5. Daher gilt wenn der Lieferant Waren verkauft, die unter die Ausnahmen des § 312d Abs. 4 BGB fallen, für den Hinweis in Widerrufsbelehrung folgendes: - Dass für die folgenden Waren kein Widerrufsrecht besteht, insbesondere für Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Käufers und Abnehmers zugeschnitten sind: Gürtel und Taschen mit Initialen und/oder Farbkombinationen nach Kundenwunsch (nicht Standard)

§ 3 Erfüllungshandlung - Erfüllungsort

  1. Die Vertragsleistung des Lieferanten ist erfüllt, sobald die vertraglich vereinbarten beweglichen Sachen ausgesondert und zur Abholung an seinem Firmensitz, als Erfüllungsort, für den Käufer und/oder Abnehmer bereit gestellt worden sind.
  2. Sofern nicht anders vereinbart ist der Käufer und/oder Abnehmer unverzüglich zur Abholung am Firmensitz des Lieferanten - Erfüllungsort - verpflichtet. Die Abholung ist aufgrund der vorhandenen Lagerkapazitäten Hauptpflicht des Vertrages. Erfolgt nach der Aussonderung des Kaufgegenstandes oder der Kaufgegenstände keine Abholung durch den Käufer und/oder Abnehmer so ist der Käufer und/oder Abnehmer verpflichtet die dem Lieferant hierdurch entstehenden Kosten für ordnungsgemäße Lagerung zu ersetzen.
  3. Hierzu bedarf es der weiteren Voraussetzungen des Schuldnerverzuges gem. § 304 BGB. Gerät der Käufer und/oder Abnehmer in Annahmeverzug gem § 304 BGB so ist er verpflichtet die Lagerkosten der gekauften Ware mit pauschal € 10 per Stück pro Monat pauschal zu vergüten.
  4. Die regelmäßige Bereitstellungs- oder Lieferfrist beträgt 3 Monate ab Eingang der vertraglich vereinbarten Vergütung, somit des gesamten oder vereinbarten Teil-Kaufpreises beim Lieferant. Im Falle der Verwendung besonderer Farben oder Materialien auf Wunsch des Käufer und/oder Abnehmers beträgt die regelmäßige Lieferfrist 4 Monate. Bei Bestellungen deren 3 oder 4 monatige Lieferfrist aufgrund des Zahlungseingangs nach den 15.Oktober in die Monate Januar und Februar fällt verlängert sich die Lieferfrist aufgrund der Produktionspause im Herstellungsland um zwei Monate. Bestellungen ab dem 15. Oktober bis Ende Februar sind grundsätzlich nicht möglich.
  5. Bei der Vereinbarung einer Bereitstellungs- oder Lieferfrist verlängert sich diese bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie bei Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, insbesondere Höherer Gewalt, die außerhalb des Willens des Lieferanten liegen, unter anderem z. B. Unwetter, Naturkatarstrophen, Betriebsstörungen, Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Materialien oder Farbtöne, Importbeschränkungen, Verzögerung bei Verzollung oder vergleichbaren hoheitlichen Handlungen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Bereitstellung oder Lieferung des Vertragsgegenstandes von erheblichem Einfluss sind und nicht durch den Lieferant schuldhaft zu vertreten sind.
  6. Dies gilt auch wenn vorstehende Umstände bei Vorlieferanten eintreten. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse, in der Regel aber um maximal 3 Monate. Vorgenannte Umstände sind auch dann nicht vom Lieferant zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden in wichtigen Fällen dem Käufer und/oder Abnehmer baldmöglichst mitgeteilt. Wird durch den Lieferant neben Aussonderung und Bereitstellung der Transport angeboten, so gelten ergänzend die Bedingungen der folgenden Paragraphen. In diesem Falle liegt ein Versendungskauf nach BGB vor. Die Vereinbarung einer Bringschuld wird für den Fall eines Transportes innerhalb der BRD durch den Lieferant ausdrücklich ausgeschlossen.

§ 4 Transport

  1. Der Transport erfolgt ab Firmensitz Düsseldorf auf Gefahr des Käufer und/oder Abnehmers und auf dessen Kosten. Der Lieferant ist berechtigt, Spediteure und/ oder Frachtführer frei zu wählen. Ein Anspruch des Käufer und/oder Abnehmers auf einen bestimmten Spediteur und / oder Frachtführer besteht nicht.
  2. Sofern nicht anders vereinbart, ist der Käufer und/oder Abnehmer verpflichtet, während der allgemeinen Geschäftszeiten des Lieferanten die Ware entgegenzunehmen. Nimmt der Käufer und/oder Abnehmer aus von ihm zu vertreten Umständen die Ware während der allgemeinen Geschäftszeiten des Lieferanten oder zu einem vereinbarten Zeitpunkt nicht entgegen, so trägt der Käufer und/oder Abnehmer die zusätzlichen Kosten für jeden weiteren Zustellungsversuch.
  3. Die Anbietung oder Ausführung des Transportes durch den Lieferant lässt den Erfüllungsort unberührt.

§ 5 Verpackung - Transportmittel

  1. Der Lieferant stellt sowohl für die Abholung vom Lager als auch für den Transport zum Käufer und/oder Abnehmer die Verpackungs- und Transportmittel der beweglichen Sachen zur Verfügung. Die Verpackungs- und Transportmittel werden mit der Übergabe der beweglichen Sachen an den Käufer und/oder Abnehmer mit übereignet und an diesen berechnet.
  2. Die Wahl der Verpackungs- und Transportmittel liegt im Ermessen des Lieferanten.

§ 6 Preise - Fälligkeit - Zahlung

  1. Die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer tritt den Nettopreisen im Inland hinzu.
  2. Versand und Verpackung sind in den Preisen nicht enthalten und treten den jeweiligen Preisen hinzu
  3. Die Rechnungen des Lieferanten sind mit Rechnungsdatum fällig.
  4. Die Rechnungen des Lieferanten sind ohne Abzug, sofern nicht abweichend vereinbart, sofort mit Fälligkeit zahlbar durch Überweisung auf das Geschäftskonto des Lieferanten.
  5. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung möglich.
  6. Dem Käufer und/oder Abnehmer steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
  7. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer und/oder Abnehmer nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 7 Onlinebestellung - Versandkosten - Zoll

  1. Zur Zeit erheben wir keinerlei Versandkosten bei Onlinebestelllungen für Lagerware oder Gürtel. Ausgenommen sind Spezial-Aktionen über unseren "Newsletter" und rabattierte Ware.
  2. Alle weiteren Bestellarten (telefonisch/persönlich) sind versandt kostenpflichtig inkl. Retoursendungen.
  3. Bei Bestellung ist Vorkasse zu leisten.
  4. Alle Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer (19 % innerhalb EU). Bei Lieferung in Länder außerhalb der EU wird keine Mehrwertsteuer berechnet.
  5. Bei Bezahlung per PayPal oder Kreditkarte wird ein Aufschlag von 4% berechnet.
  6. Die Versandkosten für Gürtel betragen für Deutschland € 4,50, für übrige Länder der EU € 6,80 und für Länder außerhalb der EU € 8,60. Gürtel werden als Briefsendung versandt, um Kosten für Sie zu sparen. International gibt es den internationalen Maxibriefversand. Die Versandkosten für Taschen betragen für Deutschland € 8,60, für übrige Länder der EU € 16,00 und für Länder außerhalb der EU € 45,00.
  7. Bei Importen von außerhalb der EU wird keine MwSt. berechnet. Die Einfuhrsteuer setzt sich aus der nationalen Mehrwertsteuer und dem Zoll zusammen. Die Kunden sind dafür verantwortlich, ihre Pflichten zu klären. Wir versuchen Ihnen natürlich hierbei entgegenzukommen, damit der Import vereinfacht und günstig vollstatten geht.

§ 8 Zahlungsverzug

  1. Kommt der Käufer und/oder Abnehmer mit der Erfüllung der Kaufpreisforderung in Verzug, so ist der Lieferant berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz auch ohne Mahnung zu fordern. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt dem Lieferant vorbehalten.
  2. Der Käufer und/oder Abnehmer trägt ab Eintritt des Verzuges alle Kosten, die durch den Verzug verursacht wurden und zur Einziehung unserer Forderung notwendig sind. Für Mahnschreiben werden Kosten in Höhe von € 8,00 zzgl. Porto vereinbart.
  3. Befindet sich der Käufer und/oder Abnehmer dem Lieferant gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

  1. Lieferant behält sich das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer und/oder Abnehmer vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen.
  2. Der Käufer und/oder Abnehmer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln, insbesondere alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften zur Lagerung zu beachten. Dazu zählt auch die Ware in den typischerweise von ihm abgeschlossenen Versicherungsschutz einzubeziehen.
  3. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Käufer und/oder Abnehmer unverzüglich den Lieferant schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist, um uns Gelegenheit zur Interventionsklage gem. § 771 ZPO zu geben. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gem. § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer und/oder Abnehmer für den entstandenen Ausfall.
  4. Der Käufer und/oder Abnehmer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Unter einen ordnungsgemäßen Geschäftsgang fällt nicht die Verpfändung und Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer und/oder Abnehmer schon jetzt an Lieferant in Höhe des vereinbarten Faktura Endbetrages (einschließlich MwSt. und Verpackung und Transportkosten) ab. Der Käufer und/oder Abnehmer bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Lieferanten, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Der Lieferant wird jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Käufer und/oder Abnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Der Käufer und/oder Abnehmer ist verpflichtet, uns seine jeweiligen Abnehmer aus der Weiterveräußerung zu benennen und alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen.
  5. Der Käufer und/oder Abnehmer ist zur Be- und Verarbeitung der Kaufsache im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsgangs berechtigt. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Käufer und/oder Abnehmers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, der Lieferantin nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt der Lieferant das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zurzeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Käufer und/oder Abnehmers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Käufer und/oder Abnehmer uns anteilsmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für Lieferant verwahrt.
  6. Lieferant kann die Berechtigung zur Weiterveräußerung widerrufen und die gelieferte Ware zurücknehmen, wenn der Käufer und/oder Abnehmer sich vertragswidrig verhält oder in Zahlungsverzug gerät. In der Rücknahme der Ware liegt kein Rücktritt vom Vertrag, sofern Lieferant nichts Anderweitiges schriftlich erklärt haben.
  7. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura Endbetrag, einschließlich MwSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
  8. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura Endbetrag, einschließlich MwSt. und Verpackung und Transportkosten) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
  9. Der Kunde tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
  10. Der Lieferant ist berechtigt, die Ansprüche aus der Geschäftsverbindung abzutreten.

§ 10 Ausdrückliche Freigabeklausel

Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden oder Dritten insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

§ 11 Mängelrüge - Gewährleistung – Haftung

Lieferant und Käufer/ Abnehmer
  1. Die folgenden Gewährleistungsrechte des Käufer und/oder Abnehmers, sofern dieser Kaufmann ist, setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
  2. Der Käufer und/oder Abnehmer hat die Verpflichtung, Mängel im Sinne der §§ 377, 378 HGB, sofern es sich um offene Transportschäden handelt, unverzüglich gegenüber dem Frachtführer geltend zu machen.
  3. Der Käufer und/oder Abnehmer hat ferner die Verpflichtung offene Mängel innerhalb einer Frist von 7 Tagen nach Ablieferung zu rügen. Eine spätere Rüge gilt als nicht mehr unverzüglich im Sinne des § 377 HGB mit der Rechtsfolge des § 377 Abs. 2 HGB.
  4. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges vorlag, so wird Lieferant die Waren vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach seiner Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist stets Gelegenheit, zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rücktrittsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
  5. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer und/oder Abnehmer unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
  6. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit. Materialbedingte oder natürliche Farb- und Formabweichungen stellen keinen Mangel dar.
  7. Sämtliche Mängelansprüche des Käufer und/oder Abnehmers, sofern dieser Kaufmann ist und das Geschäfts im Rahmen seiner kaufmännischen Tätigkeit tätigt, verjähren ein Jahr nach Ablieferung der verkauften beweglichen Sachen beim Käufer und/oder Abnehmer, für Verbraucher gelten im übrigen die gesetzlichen Verjährungsfristen.
  8. Im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder im Falle der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs im Sinne von § 444 BGB richten sich die Rechte des Käufer und/oder Abnehmers ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  9. Der Lieferant haftet nur nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  10. Wir haften nur nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; auch in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  11. Die gesetzliche Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
  12. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.
  13. Überlässt der Lieferant dem Käufer und/ oder Abnehmer seine Verkaufsware unentgeltlich bleibt der Lieferant Eigentümer der überlassenen beweglichen Sachen.
  14. Der Lieferant überlässt dem Abnehmer die beweglichen Sachen in Originalverpackung und mangelfrei. Mangelhafte unentgeltlich überlassene Sachen hat der Abnehmer unverzüglich als mangelhaft gegenüber dem Lieferanten zu Rügen. Kommt der Abnehmer dieser Pflicht nicht nach, so gelten die Sachen im Zeitpunkt der Überlassung und des Besitzüberganges als mangelfrei.
  15. Der Abnehmer hat dem Lieferanten die unentgeltlich überlassenen Sachen spätestens nach 8 Wochen, in Originalverpackung und ohne Schäden, also mangelfrei zurückzugeben, sofern der Lieferant diese Sachen nicht voher zurückfordert.
  16. Der Abnehmer hat dem Lieferanten mangelhafte und/ oder beschädigte unentgeltlich überlassene Sachen zu ersetzen.

§ 12 Gesamthaftung

  1. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
  2. Die Begrenzung nach Abs. (1) gilt auch, soweit der Käufer und/oder Abnehmer anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
  3. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 13 Höhere Gewalt

  1. Können wir als Lieferant aus Gründen höherer Gewalt unseren Lieferverpflichtungen nicht nachkommen, so werden wir von unserer vertraglichen Verpflichtung frei, sofern die vertraglich geschuldete Leistung nicht innerhalb von 8 Monaten durch den Lieferant erbracht wird.
  2. In den Fällen der Befreiung der Leistungspflicht steht dem Käufer und/oder Abnehmer ein Rücktrittsrecht nach Ablauf von 8 Monaten ab Zahlungseingang des Kaufpreises zu. Schadensersatzansprüche des Käufer und/oder Abnehmers sind für die Fälle der Befreiung von der Leistungspflicht aufgrund Höherer Gewalt ausgeschlossen.
  3. Eine Leistungsverpflichtung entfällt im Falle von Rohstoffverknappung, sofern den Lieferant kein Übernahme-, Vorsorge- oder Abwendungsverschulden trifft.
  4. In den Fällen der Befreiung der Leistungspflicht steht dem Käufer und/oder Abnehmer ein Rücktrittsrecht zu. Schadensersatzansprüche des Käufer und/oder Abnehmers sind für die Fälle der Befreiung von der Leistungspflicht aufgrund Höherer Gewalt ausgeschlossen.

§ 14 Sonstiges

  1. Die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, die Geltung des UN Kaufrechtes ist ausgeschlossen.
  2. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung des Lieferanten nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz des Lieferanten der Erfüllungsort.
  3. Sofern der Käufer und/oder Abnehmer ein Kaufmann ist, ist Gerichtsstand das am Geschäftssitz des Lieferanten örtlich zuständige Gericht, wir sind jedoch berechtigt den Käufer und/oder Abnehmer an seinem Firmen- und Wohnsitz zu verklagen.
  4. Die Vertragssprache aller durch den Lieferant getätigten Geschäfte, Verträge und rechtgeschäftlichen Handlungen ist die deutsche Sprache. Die allgemeine Geschäftssprache ist Englisch. Sofern der Lieferant Erklärungen in Englisch oder einer anderen Sprache abgibt ist für die Auslegung dieser Erklärungen die deutsche Fassung oder Übersetzung maßgebend.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden bzw. eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.


Bitte lesen Sie auch unsere Produktinformation und die folgende Widerrufsbelehrung, sowie unsere Hinweise zum Copyright bei eingesendeten Logos usw..


Rückgaberecht und Widerrufsbelehrung

Individualisierte Taschen, Gürtel oder Polo Ausrüstung (Spezialfarben, individuelle Farbzusammenstellungen, Initialen), die eindeutig auf den Kundenwunsch zugeschnitten sind, sind grundsätzlich nach § 312d Abs. 4 BGB vom Umtausch ausgeschlossen. Ansonsten gilt uneingeschränkt das gesetzliche Widerrufsrecht gemäß folgender Widerrufsbelehrung.

Widerrufsbelehrung

(1) Widerrufsrecht

Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV, jedoch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Der Widerruf ist zu richten an:

Retourenmanagement:
dB – deBruné
Fürstenwall 228 (Hofgebäude 1. OG)
40215 Düsseldorf
Germany
E-Mail: info@debrune.com

(2) Widerrufsfolgen

Im Falle des wirksamen Widerrufs sind die beiderseitig empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Kann der Kunde uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen er insoweit ggf. Wertersatz (= Geld) leisten (Verschlechterter Zustand heißt z.B. verschmutzte, geänderte oder abgenutzte Textilien/Schuhe o.ä.). Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie ihm z.B. im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen kann er die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandenen Verschlechterung vermeiden, indem er die Sache nicht wie sein Eigentum in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden beim Kunden abgeholt. Er hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die Sache der Bestellten entspricht. Andernfalls erstatten wir ihm die Kosten der Rücksendung. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Kunden mit der Absendung des Widerrufs oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

(Ende der Widerrufsbelehrung)


Urheberrechte an Druckdesigns und Haftungsfreistellung

(1) Übermittelt der Kunde ein eigenes Motiv oder nimmt sonstigen Einfluss auf das Produkt (Textpersonalisierung), versichert der Kunde gegenüber dB deBruné, dass Text und Motiv frei von Rechten Dritter sind. Etwaige Urheber-, Persönlichkeits- oder Namensrechtsverletzungen gehen in diesem Fall voll zu Lasten des Kunden. Auch versichert der Kunde, dass er durch die Individualisierung des Produkts keine sonstigen Rechte Dritter verletzt.
(2) Der Kunde wird dB deBruné von allen Forderungen und Ansprüchen freistellen, die wegen der Verletzung von derartigen Rechten Dritter geltend gemacht werden, soweit der Kunde die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Der Kunde erstattet dB deBruné alle entstehenden Verteidigungskosten und sonstige Schäden.

Stand Mai 2018

 

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